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In der Regel können die Studierenden zur Zahlung Ihres Studienbeitrages ein Darlehen der NRW.Bank beantragen. BAFöG-Empfängern wird die Aufnahme eines Studienbeitragsfinanzierungsdarlehens bei der NRW.Bank ausdrücklich nahe gelegt.

  1. Wer ist darlehensberechtigt?
  2. Wie lange wird ein Studienbeitragsdarlehen gewährt?
  3. Wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
  4. Wo und wann kann der Antrag auf ein Darlehen gestellt werden?
  5. Werden BAföG-Empfänger mit zu hohen Rückzahlungen belastet?
  6. An wen kann ich mich bei Fragen und Problemen zum Studienbeitragsdarlehen wenden?

1. Wer ist darlehensberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind:

  • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes,
  • Staatsangehörige eines anderen EU-Staates oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (z.z. Island, Liechtenstein und Norwegen),
  • alle Bildungsinländer (d.h. ausländische Staatsangehörige mit einem deutschen Sekundarschulabschlusszeugnis),
  • ausländische Staatsangehörige, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen sowie
  • andere ausländische Studierende, die zu einer der in § 8 BAföG genannten Personengruppen (z.B. Asylberechtigte, Kinder von deutschen Staatsangehörigen oder Studierende, deren Eltern seit mehr als 6 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und arbeiten) gehören,

    • Ausführliche Informationen zur Regelung der Anspruchsberechtigung anderer ausländischer Studierender entnehmen Sie bitte dem Antragsformular für ausländische Studierende.
    • Eine Anspruchsberechtigung ist in diesen Fällen durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z.B. Eintrag in den Pass, Heiratsurkunde und Personalausweis des Ehepartners, Arbeitsbescheinigungen) nachzuweisen.
wenn sie
  • in einem Erststudium bzw. in einem konsekutiven Masterstudiengang oder
  • in einem Zweitstudium eingeschrieben sind, sofern sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. ein Studienstipendium erhalten.

Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können kein Darlehen bei der NRW.Bank beantragen.

Anders als beim BAföG wird das Darlehen unabhängig von den persönlichen finanziellen Verhältnissen der oder des Einzelnen gewährt. Sofern Studierende das Darlehen später nicht zurückzahlen können, übernimmt ein Ausfallfonds die Rückzahlungsverpflichtung an die NRW.Bank.

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2. Wie lange wird ein Studienbeitragsdarlehen gewährt

Studienbeitragsdarlehen werden für die Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich vier Semestern für ein Erststudium und bis zur Dauer der Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semestern für ein konsekutives Masterstudium gewährt. Hier werden auch Hochschulsemester angerechnet, die vor dem Inkrafttreten des Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz (StBAG) an einer inländischen oder einer ausländischen Hochschule studiert wurden.

Bei einem Studiengangwechsel bis zum Beginn des dritten Hochschulsemester werden auf die Zeiten der Anspruchsberechtigung die bislang studierten Hochschulsemester nicht angerechnet, sofern sie nicht zur Einstufung in ein höheres Fachsemester im neuen Studiengang führen.

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3. Wann muss das Darlehen zurückgezahlt werden?

Das Darlehen und die Zinsen sind frühestens zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss und spätestens elf Jahre nach der Aufnahme des Studiums in monatlichen Raten von mindestens 50 Euro zurückzuzahlen. Von der Rückzahlung kann zurückgestellt werden, wer ein zu geringes Einkommens hat, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder ein Studienstipendium erhält.

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4. Wo und wann kann der Antrag auf ein Darlehen gestellt werden?

Der Antrag auf ein Darlehen bei der NRW.Bank kann nur bei der Immatrikulation (Einschreibung) bzw. Rückmeldung an der Fachhochschule Köln gestellt werden.

Der Antrag – der NRW.Bank - ist vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterzeichnen und zusammen mit dem Antrag auf Einschreibung oder der Rückmeldung in den Studienbüros der Fachhochschule Köln vorzulegen. Nach Antragstellung prüfen wir, ob die/der Studierende anspruchsberechtigt ist und leiten den Darlehensantrag an die NRW.Bank weiter.

Die Abgabe des Darlehensantrages gilt als Nachweis der Zahlung des Studienbeitrages, wenn die Anspruchsberechtigung durch die Fachhochschule festgestellt wurde. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Beantragung des Darlehens unbedingt über ein eigenes Konto verfügen müssen.

Antrag auf Studienbeitragsdarlehen bei der NRW.Bank
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5. Werden BAföG-Empfänger mit zu hohen Rückzahlungen belastet?

Die Rückzahlungsforderung von Darlehen für Ausbildungsförderung und die Studienbeiträge wird auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Höchstbetrag ist auf 1000,- € pro studiertem Semester (sog. „Kappungsgrenze“), aber maximal 10.000,- € festgelegt. Muss ein BAföG-Empfänger über den Höchstbetrag hinaus ein Ausbildungsförderungsdarlehen zurückzahlen, so entfällt die Rückzahlung des Studienbeitragsdarlehens.

Für eine beispielhafte Vorab-Berechnung bietet die NRW.Bank einen Tilgungs- und Kappungsrechner an. Mit diesem können Sie Ihren Darlehenslauf simulieren.

Tilgungs- und Kappungsrechner der NRW.Bank
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6. An wen kann ich mich bei Fragen und Problemen zum Studienbeitragsdarlehen wenden?

Fachhochschule Köln
Wenn Sie noch Fragen zur Finanzierung der Studienbeiträge an der Fachhochschule Köln - mit einem Studienbeitragsdarlehen - haben, wenden Sie sich bitte an den Studierenden- und Prüfungsservice. Bitte zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne!

NRW.Bank
Bei Fragen zum Antragsformular, dem Antragsverfahren und dem Darlehensvertrag etc. steht Ihnen die Hotline der NRW.Bank zur Verfügung.

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icon_datei NRW.Bank
icon_datei Antragsformular Studienbeitragsdarlehen (NRW.Bank)

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icon_datei Formular -Studienbeitragsdarlehen NRW.Bank/Prüfung der Voraussetzungen- (für ausländische Studierende)

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