Studienbeiträge
Zum 1. April 2006 ist das "Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFGG)" in Kraft getreten. Es ermöglicht den nordrhein-westfälischen Hochschulen, Studienbeiträge in Höhe von max. 500,- € pro Semester einzuführen. Den Gesetzestext und Information des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technik finden Sie unter : Studienbeiträge
Die Fachhochschule Köln hat in ihrer Beitragssatzung vom 31. Mai 2006 beschlossen, dass ab dem WS 2007/08 Studierende, Studienbeiträge in Höhe von 500,- € pro Semester zahlen müssen.
Ausnahmen, Befreiungen und Ermäßigungen der Studienbeiträge
Darlehen
Übergangsregeln
Sonderregelungen für ausländische Studierende
Wer erhebt die Studienbeiträge?
Die Studienbeiträge werden von der Fachhochschule Köln erhoben und kommen zu über 80% der Fachhochschule für die Verbesserung von Lehre und Studienorganisation zugute. 18% fließen in einen Ausfallfonds zur Absicherung der Studienbeitragsdarlehen.
Wer zahlt Studienbeiträge?
Grundsätzlich zahlen müssen
Studierende (auch BaföG-Empfänger), die in einem Studiengang der Fachhochschule Köln eingeschrieben sind, sofern Sie nicht aus einem der genannten Gründe von den Beiträgen befreit sind.
Studierende (auch BaföG-Empfänger), die als so genannte große Zweithörerinnen oder Zweithörer an der Fachhochschule Köln zugelassen sind, sofern sie nicht an einer anderen nordrhein-westfälischen Hochschule Studienbeiträge zahlen.
Wie hoch ist der Studienbeitrag?
Der Studienbeitrag beträgt grundsätzlich 500,- € pro Semester.
Nur für Studiengänge, bei denen die Regelstudienzeit im Vergleich zu einem regulären Studium erhöht ist, wird der Studienbeitrag in diesem Verhältnis herabgesetzt. Dies trifft auf folgende Studiengänge zu:
Verbundstudiengang Wirtschaftsinformatik (Bachelor) 333,- €
Verbundstudiengang Wirtschaftsinformatik (Diplom) 350,- €
Verbundstudiengang Wirtschaftsinformatik (Master) 400,- €
Dualer Studiengang Bauingenieurwesen (Diplom) 388,- €
Dualer Studiengang Bauingenieurwesen (Bachelor) 375,- €
Sofern Studierende in mehreren Studiengängen an der Fachhochschule Köln eingeschrieben sind, zahlen Sie nur einen Studienbeitrag. Sollte der Betrag unterschiedlich sein, ist der jeweils höhere Beitrag zu zahlen.
Wann und wie muss gezahlt werden?
Die Studienbeiträge werden direkt bei der Immatrikulation bzw. bei der Rückmeldung entrichtet. Für Studierende, die ein Darlehen der NRW.Bank in Anspruch nehmen, zahlt die NRW.Bank die Studienbeiträge direkt an die Fachhochschule. Dieses Darlehen muss später zurückgezahlt werden.
Kann ich Widerspruch gegen die Studienbeiträge einlegen?
Die Studienbeiträge werden aufgrund § 1 Satz 1 Nr. 1 Studienbeitragssatzung vom 31. Mai.2006 erhoben, wonach für alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden der Fachhochschule Köln oder nach § 71 Abs. 2 HG in einem weiteren Studiengang zugelassen Studierenden („große Zweithörer“)für jedes Semester ein Studienbeitrag in Höhe von 500 € erhoben wird. Die Zahlung des Beitrages ist wie bei dem Semesterbeitrag Einschreibungs- bzw. Rückmeldungsvoraussetzung.
Bei der Zahlungsaufforderung der Studienbeiträge handelt es sich nicht um einen "Gebührenbescheid", d.h. es liegt kein anfechtbarer Verwaltungsakt vor.
Ein Widerspruchsverfahren gegen die Erhebung von Studienbeiträgen kann daher nicht stattfinden.
Sofern Ausnahmen von der Beitragspflicht vorliegen, sind diese durch Vorlage geeigneter Unterlagen im Studierenden- und Prüfungsservice geltend zu machen. Eine Befreiung oder Ermäßigung von der Beitragspflicht kann auf Antrag ebenfalls im Studierenden- und Prüfungsservice gewährt werden.
Wer zahlt sonst noch?
Gasthörerinnen und Gasthörer zahlen ab dem Sommersemester 2007 einen allgemeinen Gasthörerbeitrag (100 Euro/Semester), so genannte kleine Zweithörerinnen und Zweithörer zahlen einen Zweithörerbeitrag (100 Euro/Semester).
Wozu werden die Studienbeiträge verwendet?
18% der Beiträge gehen zunächst an den sogenannten Ausfallfonds. Dieser Fonds übernimmt die Rückzahlung des Darlehens von Studierenden, die selber nicht über ausreichende Mittel verfügen oder bei denen - aufgrund von BAföG-Gewährung - eine komplette oder teilweise Rückzahlung entfällt.
Die bei den Hochschulen verbleibenden 82% der Studienbeiträge werden ausschließlich zur Verbesserung von Lehre, Studium und Studienbedingungen verwandt.
Das Rektorat hat zur Verwendung der Studienbeiträge Leitlinien beschlossen:
Leitlinien
Hier finden Sie auch einen ersten Überblick über geförderte Projekte und geplante Maßnahmen:
Projekte / Maßnahmen