+++ Die Studienbeiträge in NRW sind abgeschafft +++
An der Fachhochschule Köln werden ab dem Wintersemester 2011/2012 keine Studienbeiträge mehr erhoben.
Zur Nachricht.
Alle Studierenden müssen sich zu jedem Semester rückmelden, d.h., ihr Weiterstudium beantragen. Diese Rückmeldung muss während der von der Hochschule festgesetzten Fristen erfolgen. Versäumt eine Studierende/ein Studierender diese Rückmeldung, wird sie/er zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung der Semesterbeiträge und ggf. Nachweis weiterer geforderter Unterlagen.
Rückmeldefrist
An der Fachhochschule Köln gelten die nachfolgenden Rückmeldefristen:
- Sommersemester: 10. Januar
- Wintersemester: 10. Juli
Zu diesen Terminen müssen die Beiträge bei der Fachhochschule Köln eingegangen sein. Deshalb überweisen Sie bitte die Beiträge ein paar Tage vorher. Bitte beachten Sie auch die Verspätungsgebühr.
Ausnahmen, in denen die Rückmeldung trotz rechtzeitiger Zahlung nicht erfolgen kann:
bei fehlendem Praktikum, oder bei fehlender Angabe der Studienrichtung/-schwerpunkt,bei fehlendem Krankenversicherungsnachweis oder sonstigen Rückmeldesperren
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Semesterbeiträge
| Semester
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Semesterbeitrag
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Zusammensetzung der Semesterbeiträge
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| Wintersemester 2013/2014
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228,75 €
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Sozialbeitrag für das Kölner Studentenwerk: 59,00 €
Semesterticket für den VRS : 112,70 €
SemesterTicket NRW : 44,00 €
AStA-Beitrag: 12,85 €
Solidaritätsbeitrag: 0,20 €
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| Sommersemester 2013
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224,55 €
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Sozialbeitrag für das Kölner Studentenwerk: 59,00 €
Semesterticket für den VRS : 108,50€
SemesterTicket NRW : 44,00 €
AStA-Beitrag: 12,85 €
Solidaritätsbeitrag: 0,20 €
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Für die Verbundstudiengänge am Campus Gummersbach ist zusätzlich eine Materialbezugsgebühr zu zahlen.
Diese beträgt für Studierende:
im Diplom-Studiengang: 114,14 Euroim Bachelor-Studiengang: 110,88 Euroim Master-Studiengang: 109,20 Euro
Weitere Informationen zur Materialbezugsgebühr finden Sie bei dem
Institut für Verbundstudien - IfV NRW und in der Amtlichen Mitteilung der Fachhochschule Köln.
Amtliche Mitteilung 2004 - Sonderreihe Nr. 4
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Beiträge weiterbildende Master-Studiengänge
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Abweichende Beiträge gelten für die weiterbildenden Master-Studiengänge
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Beitrag
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Bibliotheks- und Informationswissenschaft
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1.250,- €
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Game Development and Research
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EU-Bürger/innen: 850,- € (pro Semester) + 200,- € (einmalige Einschreibegebühr)
Nicht EU-Bürger/innen: 1.750,- € (pro Semester) + 200,- € (einmalige Einschreibegebühr)
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Web Science
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1.400,- €
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+++ Änderung von Portigon AG in Helaba +++
Bitte beachten Sie: In den Bankverbindungsdaten hat sich die Angabe der Bank von Portigon AG in Helaba geändert. Überweisungen, die bereits an die Portigon AG gerichtet wurden (z.B. mit Überweisungsträger), sind aufgrund der unveränderten übrigen Daten wie z.B. Kontonummer und Bankleitzahl unproblematisch.
Zahlungsmöglichkeiten
Seit Juni 2007 haben Sie die Möglichkeit die Beiträge mit elektronischem Lastschriftverfahren zu bezahlen. Dazu müssen Sie sich über den Studierenden- und Prüfungsservice Online (PSSO) einloggen. Dort finden Sie alle weiteren Informationen.
Bankverbindung:
Fachhochschule Köln
Kto. Nr. 98061
BLZ 300 500 00 Helaba
Verwendungszweck: Ihre 13-stellige Kennung (Diese finden Sie im Prüfungs- und Studierendenservice Online im Bereich "Bezahlen und Rückmelden". Bitte beachten Sie, die Kennung ändert sich jedes Semester.).
Falls Sie aus dem Ausland überweisen:
Helaba
Herzogstr. 15
40217 Düsseldorf
account no.: 98061
banking code: 30050000
IBAN: DE53 3005 0000 0000 0980 61
BIC/SWIFT: WELADEDD
WICHTIG: Bitte bei Auslandsüberweisung unbedingt IBAN-Nr. und BIC/SWIFT angeben. Ansonsten erfolgt keine automatische Zuordnung des Geldes.
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Verspätungsgebühr
Eine Verspätungsgebühr von 17,50 € (für das jeweilige Semester) ist zu entrichten, wenn Sie sich nicht rechtzeitig rückgemeldet haben.
Sollten Sie die folgenden Fristen nicht einhalten, so wird die Verspätungsgebühr in Höhe von 17,50 € ebenfalls fällig:
wegen eines fehlenden Krankenversicherungsnachweises sowie der Angaben zur Studienrichtung/Schwerpunkt melden Sie sich bitte innerhalb der Rückmeldefrist (10. Juli für das WiSe und 10.01. für das SoSe) in Ihrem Studienbüro.
Praktikumsnachweise sind bis zu dem in der Prüfungsordnung genannten Zeitpunkt (üblicherweise Semesterende oder –beginn) einzureichen.
Große und kleine Zweithörerinnen/ Zweithörer reichen die neue Studienbescheinigung der Ersthörerhochschule bis zum 30.09. für das WiSe und 31.03. für das SoSe ein und- Kleine Zweithörer/innen zahlen einen Zweithörerbeitrag in Höhe von 100,- € pro Semester, innerhalb der Rückmeldefrist (10.07. für das WiSe und 10.01. für das SoSe).
Der Semesterbeitrag ist für Zweithörer/innen nur an der Ersthörerhochschule zu zahlen.
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