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Verwendung der Studienbeiträge
Seit Einführung der Studienbeiträge wurden 9,4 Mio. € eingenommen, die für die Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienorganisation eingesetzt werden. Nähere Hinweise zu den Einnahmen und der Verwendung der Mittel finden Sie hier... Mehr...

Aktuelles
Hier finden Sie Aktuelles über Studienbeiträge: z. B.: Berücksichtigung von bestimmten Praxisphasen, Darlehensanspruch auch für EU-Bürger... Mehr...

Beiträge und Grundlagen
Wer beitragspflichtig ist, wie hoch die Studienbeiträge sind und welche Ausnahmen und Befreiungen es gibt finden Sie hier... Mehr...

Ausnahmen, Befreiungen und Ermäßigungen
Wer keine Studienbeiträge zahlen muss bzw. wem die Studienbeiträge erlassen oder emäßigt werden können und z.B. Berücksichtigung von bestimmten Praxisphasen... Mehr...

Darlehen
In der Regel können die Studierenden zur Zahlung Ihres Studienbeitrages ein Darlehen der NRW-Bank beantragen... Mehr...

Prüfungsgremium
Zur Überprüfung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation an der FH Köln... Mehr...

Verwendung der Beiträge
Die Studienbeiträge werden ausschließlich zur Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen verwendet... Mehr...

Kontakt
Wenn Sie noch Fragen zu den Studienbeiträgen oder zu Ausnahmen, Befreiungen oder Ermäßigungen, etc. haben... Mehr...

FAQ
Hier finden Sie oft gestellte Fragen zu den Studienbeiträgen... Mehr...

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pfeil_grau Downloads
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icon_datei Flyer Studienbeiträge (Stand SoSe 2009)
icon_datei Broschüre Studienbeiträge 2009

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pfeil_grau Links
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icon_datei Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW
icon_datei NRW Bank
icon_datei Studienbeitragsgesetz des MIWFT
icon_datei Satzung
icon_datei Satzungsänderung vom 31.05.07
icon_datei Satzungsänderung vom 14.03.08
icon_datei Anträge /Formulare - Studienbeiträge

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