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blank Neue Regelung der Studienplatzvergabe bei Zulassungsbeschränkten Studiengängen im ersten Fachsemester
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1. Die neue 20-20-60-Regelung
2. Chancen für Studienplatzbewerberinnen und -bewerber
3. Notendurchschnitte der letzten Bewerbungsverfahren

Die neue 20-20-60-Regelung

Ab dem Wintersemester 2009/2010 hat sich die Regelung zur Studienplatzvergabe bei zulassungsbeschränkten Studiengängen im ersten Fachsemester geändert. Das frühere Verfahren, die Vergabe der Studienplätze zu 60% nach Note und 40% nach Wartezeit (Halbjahre seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in denen man nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war.), ist der 20-20-60-Regelung gewichen:

Dies bedeutet, dass nach Abzug von Sonderquoten (z.B. Härtefälle, Zweitstudienbewerber/innen, Bildungsausländer)

  • 20% der Studienplätze in der Abitur- bzw. Fachhochschulreife- Quote vergeben werden (Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses oder Fachhochschulreifezeugnisses).

  • 20% der Studienplätze in der Wartezeitquote vergeben werden:
    Im Wintersemester 2011/2012 wird die Wartezeit bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit schulischem und praktischem Teil wie folgt berechnet: Bei Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
    a) bis einschließlich 15.07.2009 ab dem Datum des schulischen Teils.
    b) ab dem 16.07.2009 ab Datum des praktischen Teils.

  • 60% der Studienplätze im so genannten Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vergeben werden.
    Zum Wintersemester 2011/2012 werden die Studienplätze innerhalb dieser Quote ausschließlich nach der Durchschnittsnote des Abiturs bzw. Fachhochschulreifezeugnisses vergeben.

Ab dem Sommersemester 2012 kann es Änderungen im sogenannten Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) geben, z.B. können innerhalb dieser Quote ggf. auch weitere Kriterien wie Ausbildung oder Auswahlgespräche berücksichtigt werden.

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Chancen für Studienplatzbewerberinnen und -bewerber durch die neue 20-20-60-Regelung

  1. Was ändert sich an der Durchschnittsnote (NC)?
  • Ab dem Wintersemester 2009/2010 werden an der Fachhochschule Köln 80% der Studienplätze nach Note vergeben (80% = 20% regulär nach der Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses oder Fachhochschulreifezeugnisses und zu 60% im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)) dies hat zur Folge, dass die Durchschnittsnote der Studieninteressierten bei der Bewerbung um einen Studienplatz mehr an Bedeutung gewinnt. Denn je mehr Studienplätze nach Durchschnittsnote vergeben werden, umso niedriger fallen die geforderten Notendurchschnitte (NC) aus.

    Beispiel: Wurde früher von den Studienbewerberinnen und -bewerbern in einem Zulassungsbeschränkten Studiengang ein NC von 1,8 gefordert, so könnte dieser nach der neuen Regelung nur noch bei 2,3 liegen.

    Die Chancen einen Studienplatz auch mit einer "schlechteren" Durchschnittsnote zu erhalten, erhöhen sich.

  1. Was ändert sich an der Wartezeit?
  • Durch die neue Regelung erhöht sich die Wartezeit. Denn je weniger Plätze nach Wartezeit vergeben werden (früher 40 %, heute nur noch 20%) steigt die geforderte Anzahl der Halbjahre (nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung = Wartezeit), an Hand derer ein Studienplatz vergeben wird.

    Beispiel: Erhielten früher Studienbewerberinnen und -bewerber bereits mit einer Wartezeit von 3 Halbjahren einen Studienplatz, so könnte dieser Wert nach der 20-20-60-Regelung bei 6 Halbjahren liegen.

    Die Chancen einen Studienplatz mit einer geringen Wartezeit zu erhalten, verringern sich.


Information zum Nachrückverfahren:
In jedem Semester kann es zu einem Nachrückverfahren kommen. Dies bedeutet, dass Studienbewerberinnen und -bewerber, trotz Ablehnung im Hauptverfahren, im Nachrückverfahren noch eine Zulassung erhalten können, da zugelassene Bewerberinnen bzw. Bewerber den Studienplatz nicht angenommen haben.

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Notendurchschnitte im Bewerbungsverfahren (nach Abschluss evtl. Nachrückverfahren) an der Fachhochschule Köln

In den beigefügten Tabellen, erhalten Studienbewerberinnen und -bewerber einen Überblick über die geforderten Notendurchschnitte/Wartezeit im Bewerbungsverfahren an der Fachhochschule Köln in den letzten Semestern.

Bitte beachten Sie, dass hierbei die Angaben vor dem Wintersemester 2009/2010 sich noch auf die alte Regelung zur Vergabe der Studienplätze bei Zulassungsbeschränkten Studiengängen beziehen.

Sofern Ihr Studienwunsch nicht in der Tabelle aufgeführt ist, bedeutet dies, dass der Studiengang in den letzten Jahren keine Zulassungsbeschränkung hatte.

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