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Personen, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Fachhochschule Köln besuchen wollen, können auf Antrag als Gasthörerin oder Gasthörer im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Der Nachweis einer Qualifikation oder einer besonderen studiengangbezogenen Eignung oder eines Praktikums ist nicht erforderlich.

Für die Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer ist eine Gebühr nach dem Hochschulgebührengesetz in Höhe von € 100,00 zu zahlen. Gasthörerinnen und Gasthörer werden nicht eingeschrieben, sie werden durch die Zulassung und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule ohne Mitglieder zu sein. Sie sind nicht berechtigt Prüfungen abzulegen. Sie können lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.

Nähere Informationen über die Gasthörerschaft erteilen die jeweiligen Studienbüros.

Antragsformular Gasthörer/in Antragsformular Gasthörer/in

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