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  • Kleine Zweithörer/innen
  • Große Zweithörer/innen


  • Kleine Zweithörer/innen

    Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können sich an der Fachhochschule Köln als kleine/r Zweithörer/in bewerben. Die so genannte Kleine Zweithörerschaft kann nur für den gleichen Studiengang, in welchem die/der Studierende/r bereits an der Ersthörerhochschule eingeschrieben ist, beantragt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Studiengang an der Ersthochschule eine Zulassungsbeschränkung hat oder nicht. Im Falle einer Zulassung erhält die/der Studierende/r die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen. Die Abschlussprüfung kann nur an der Ersthochschule abgelegt werden.

    Bewerbung:
    Die Bewerbung um eine kleine Zweithörerschaft erfolgt über einen formlosen Antrag mit folgenden Unterlagen/Inhalten:

    • Bewerbungsanschreiben
    • Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, Email)
    • Angabe darüber, welche Prüfungen/Vorlesungen abgelegt/besucht werden möchten
    • Studienbescheinigungen (Abschluss/Studiengang), in einfacher Fotokopie

    Die Bewerbung ist zu richten an:
    Fachhochschule Köln
    Studierenden- und Prüfungsservice GWZ
    Gustav-Heinemann-Ufer 54
    50968 Köln

    Beiträge/Nachweise:
    So genannte Kleine Zweithörer/innen zahlen einen Zweithörerbeitrag in Höhe von 100,- € pro Semester. Für die Rückmeldung ist dieser innerhalb der Rückmeldefristen (31. Juli für das Wintersemester und 31. Januar für das Sommersemester) zu entrichten. Den Semesterbeitrag zahlen Zweithörer/innen nur an ihrer Ersthochschule.

    Die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule ist jedes Semester (bis zum 30.09. für das Wintersemester und bis zum 31.03. für das Sommersemester) einzureichen.

    nach obenzum Anfang der Seite

    Große Zweithörer/innen

    Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können an der Fachhochschule Köln als große/r Zweithörer/in für einen weiteren Studiengang zugelassen werden, wenn sie die Voraussetzungen für die Einschreibung nachweisen und in zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Zulassung zum Studium erhalten. Sofern Studierende an ihrer Ersthörerhochschule bereits in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sind, ist eine Zulassung in einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang als Zweithörer/in nicht möglich.

    Bewerbung:
    Studieninteressierte für eine so genannte Große Zweithörerschaft müssen sich genauso wie Ersthörer/innen um einen Studienplatz an der Fachhochschule Köln bewerben. Erst im Falle einer Einschreibung erfolgt die Registrierung als große/r Zweithörer/in.

    Die Bewerbung erfolgt i.d.R. über ein Online-Bewerbungsportal. Für einige wenige Studiengänge erfolgt die Bewerbung über ein Bewerbungsformular. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten über unser Studienangebot.


    Beiträge/Nachweise:
    Den Semesterbeitrag zahlen Zweithörer/innen nur an ihrer Ersthochschule. Ein Zweithörerbeitrag ist nicht zu entrichten.

    Die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule ist jedes Semester (bis zum 30.09. für das Wintersemester und bis zum 31.03. für das Sommersemester) einzureichen.

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    pfeil_grau Kontakt
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    Bei Fragen rund um eine Zweithörerschaft wenden Sie sich bitte an die Studienbüros des Studierenden- und Prüfungsservice. Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen weiter!
    icon_datei Studienbüros

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