Studienbewerber/innen die einen Dienst ableisten wird empfohlen, sich bereits vor bzw. während des Dienstes um einen Studienplatz in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen bei hochschulstart.de (ehemals ZVS) oder bei örtlichen Zulassungsbeschränkungen direkt bei der Hochschule zu bewerben. Bei einer erneuten Bewerbung nach Ablauf der Dienstzeit wird der Bewerber, wenn während des Dienstes eine Zulassung erfolgte, bevorzugt zugelassen. Der Bewerber ist dann vor einer Verschärfung der Auswahlkriterien geschützt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende bewerben müssen, da sonst Ihr Anspruch verfällt.
Als Dienst gilt:
- ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren,
- ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland gem. § 14b Zivildienstgesetz (ZDG),
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, ein europäischer Freiwilligendienst oder die Förderprogramme „Weltwärts“ und „Kulturweit“ von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer,
- ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelferin/Entwicklungshelfer,
- eine Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer/eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren. Als Kind werden hierbei leibliche oder adoptierte Kinder, Pflegekinder oder in den Haushalt aufgenommene Kinder des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin sowie in den Haushalt aufgenommene Enkelkinder angesehen. Die Betreuung des Kindes oder die Pflege des Angehörigen muss dabei als vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt werden. Eine bloß tageweise oder gar stündliche Pflege oder Betreuung pro Woche wird nicht anerkannt als Dienst.
- ein von EU-Ausländern oder Bildungsinländern sowohl in Deutschland als auch in ihrem Heimatland geleisteter Dienst (sofern er mit einem deutschen Dienst vergleichbar ist).