Bachelor-Studiengänge
Zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge:
Für das erste Fachsemester endet die Bewerbungsfrist für das
Sommersemester am 15. Januar eines jeden Jahres und für das
Wintersemester am 15. Juli eines jeden Jahres.
Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der Tag des Einganges bei der Fachhochschule, nicht das Datum des Poststempels (auch bei hochschulstart.de Bewerbungen zu beachten).
Zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge
Für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge wird die Bewerbungsfrist ggf. verlängert (siehe Studienangebot).
Master-Studiengänge
Bitte beachten Sie, dass Master-Studiengänge individuelle Bewerbungsfristen haben. Informieren Sie sich hierüber bitte in unserem Studienangebot.