Zulassungsvoraussetzungen
Zu einem Studium an der Fachhochschule Köln berechtigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur), das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine von der zuständigen Behörde (Bezirksregierung) als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
Weiterhin ist in vielen Studiengängen ein Praktikum vor Studienaufnahme erforderlich, darüber hinaus in einigen Studiengängen der Nachweis der besonderen studiengangbezogenen Eignung.
Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Zeugnissen kontaktieren bitte unser International Office.
Bewerber und Bewerberinnen ohne Abitur / Fachhochschulreife kontaktieren bitte unsere Zentrale Studienberatung.
Bei Interesse an einem Studiengang- / Hochschulwechsel für die Studienplatzvergabe in höhere Fachsemester, konsultieren Sie bitte die Rubrik Studiengang-/ Hochschulwechsel.
Für die Zulassung zum Studium zu einem grundständigen Studiengang an der Fachhochschule Köln ist eine Online-Bewerbung notwendig, die an die Fachhochschule Köln zu richten ist.
Auskünfte über die Art des Zulassungsverfahrens können für das Sommersemester erst ab November des Vorjahres und für das Wintersemester erst ab Mai erteilt werden, da die Zulassungsbeschränkungen jährlich neu festgesetzt werden.
Anerkennung der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern (sofern auf dem Zeugnis nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass diese auch in Nordrhein-Westfalen anerkannt ist):
(Externe Links: Die externen Links öffnen im neuen Fenster. Bitte beachten Sie den Haftungshinweis am Ende der Seite.)
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Bundesländer
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Zuständige Bezirksregierung
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Ansprechpartner/in
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Externe Links
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Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen
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Arnsberg
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Frau Beckmann Tel.: 02931 / 82 - 3122 (nur Di, Do, Fr)
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Bezirksregierung Arnsberg
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Berlin, Brandenburg und Niedersachsen
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Detmold
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Frau Henneke Tel.: 05231 / 71 - 4814
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Bezirksregierung Detmold
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Bayern, Bremen und Sachsen
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Düsseldorf
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Frau Paul Tel.: 0211 / 475 - 5373
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Bezirksregierung Düsseldorf
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Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt
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Köln
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Frau Mahr Te.: 0221 / 147 - 2518 (Buchstabe A-Q)
Frau Rauch Tel.: 0221 / 147 - 2496 (Buchstabe R-Z)
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Bezirksregierung Köln
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Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
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Münster
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Frau Reinhild Tel: 0251 / 411 - 4111
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Bezirksregierung Münster
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Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife) für deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen:
Sollten Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r über ausländische Schulabgangszeugnisse verfügen, so empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig zu erkundigen, ob diese auch in Deutschland anerkannt sind. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es außerdem erforderlich, dass ihre Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) in das deutsche Notensystem umgerechnet wird.
Bitte nehmen Sie zwecks Prüfung und Anerkennung Ihres Zeugnisses frühzeitig Kontakt mit den nachstehend genannten Ansprechpartnerinnen der Fachhochschule Köln auf.
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Zuständigkeit
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Studienbüro
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Standort Köln-Südstadt (GWZ):Fakultät 01 - Angewandte SozialwissenschaftenFakultät 02 - KulturwissenschaftenFakultät 03 - Informations- und KommunikationswissenschaftenFakultät 04 - WirtschaftswissenschaftenCGL - Cologne Game Lab
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Frau Bompani Tel.: 0221 8275 -3132 Email: katia.bompani(at)fh-koeln.de
Frau Loder Tel.: 0221 8275 -3134 Email: jacqueline.loder@fh-koeln.de
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Standorte Köln-Deutz (IWZ) und Leverkusen (LEV):Fakultät 05 - ArchitekturFakultät 06 - Bauingenieurwesen und UmwelttechnikFakultät 07 - Informations-, Medien- und ElektrotechnikFakultät 08 - Fahrzeugsysteme und Produktion Fakultät 09 - Anlagen, Energie- und MaschinensystemeFakultät 11 - Angewandte NaturwissenschaftenITT - Institut für Technologie und Ressourcenmanagement in den Tropen und Subtropen
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Frau Reinholz Tel.: 0221 8275 -2182 Email: kerstin.reinholz(at)fh-koeln.de
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Standort Gummersbach (GM): Fakultät 10 - Informatik und Ingenieurwissenschaften
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Frau Krebbers Tel.: 02261 8196 -6218 Email: miriam.krebbers(at)fh-koeln.de
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