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Zulassungsvoraussetzungen

Zu einem Studium an der Fachhochschule Köln berechtigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur), das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine von der zuständigen Behörde (Bezirksregierung) als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

Weiterhin ist in vielen Studiengängen ein Praktikum vor Studienaufnahme erforderlich, darüber hinaus in einigen Studiengängen der Nachweis der besonderen studiengangbezogenen Eignung.

Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Zeugnissen kontaktieren bitte unser International Office.

Bewerber und Bewerberinnen ohne Abitur / Fachhochschulreife kontaktieren bitte unsere Zentrale Studienberatung.

Bei Interesse an einem Studiengang- / Hochschulwechsel für die Studienplatzvergabe in höhere Fachsemester, konsultieren Sie bitte die Rubrik Studiengang-/ Hochschulwechsel.

Für die Zulassung zum Studium zu einem grundständigen Studiengang an der Fachhochschule Köln ist eine Online-Bewerbung notwendig, die an die Fachhochschule Köln zu richten ist.

Auskünfte über die Art des Zulassungsverfahrens können für das Sommersemester erst ab November des Vorjahres und für das Wintersemester erst ab Mai erteilt werden, da die Zulassungsbeschränkungen jährlich neu festgesetzt werden.

Anerkennung der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern (sofern auf dem Zeugnis nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass diese auch in Nordrhein-Westfalen anerkannt ist):

(Externe Links: Die externen Links öffnen im neuen Fenster. Bitte beachten Sie den Haftungshinweis am Ende der Seite.)

Bundesländer Zuständige Bezirksregierung Ansprechpartner/in Externe Links
Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen Arnsberg Frau Beckmann
Tel.: 02931 / 82 - 3122
(nur Di, Do, Fr)
Bezirksregierung Arnsberg
Berlin, Brandenburg und Niedersachsen Detmold Frau Henneke
Tel.: 05231 / 71 - 4814
Bezirksregierung Detmold
Bayern, Bremen und Sachsen Düsseldorf Frau Paul
Tel.: 0211 / 475 - 5373
Bezirksregierung Düsseldorf
Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt Köln Frau Mahr
Te.: 0221 / 147 - 2518
(Buchstabe A-Q)

Frau Rauch
Tel.: 0221 / 147 - 2496
(Buchstabe R-Z)
Bezirksregierung Köln
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein Münster Frau Reinhild
Tel: 0251 / 411 - 4111
Bezirksregierung Münster
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Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife) für deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen:

Sollten Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r über ausländische Schulabgangszeugnisse verfügen, so empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig zu erkundigen, ob diese auch in Deutschland anerkannt sind. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es außerdem erforderlich, dass ihre Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) in das deutsche Notensystem umgerechnet wird.

Bitte nehmen Sie zwecks Prüfung und Anerkennung Ihres Zeugnisses frühzeitig Kontakt mit den nachstehend genannten Ansprechpartnerinnen der Fachhochschule Köln auf.

Zuständigkeit Studienbüro
Standort Köln-Südstadt (GWZ):
  • Fakultät 01 - Angewandte Sozialwissenschaften
  • Fakultät 02 - Kulturwissenschaften
  • Fakultät 03 - Informations- und Kommunikationswissenschaften
  • Fakultät 04 - Wirtschaftswissenschaften
  • CGL - Cologne Game Lab


  • Frau Bompani
    Tel.: 0221 8275 -3132
    Email: katia.bompani(at)fh-koeln.de

    Frau Loder
    Tel.: 0221 8275 -3134
    Email: jacqueline.loder@fh-koeln.de


    Standorte Köln-Deutz (IWZ) und Leverkusen (LEV):
  • Fakultät 05 - Architektur
  • Fakultät 06 - Bauingenieurwesen und Umwelttechnik
  • Fakultät 07 - Informations-, Medien- und Elektrotechnik
  • Fakultät 08 - Fahrzeugsysteme und Produktion
  • Fakultät 09 - Anlagen, Energie- und Maschinensysteme
  • Fakultät 11 - Angewandte Naturwissenschaften
  • ITT - Institut für Technologie und Ressourcenmanagement in den Tropen und Subtropen


  • Frau Reinholz
    Tel.: 0221 8275 -2182
    Email: kerstin.reinholz(at)fh-koeln.de

    Standort Gummersbach (GM):
    Fakultät 10 - Informatik und Ingenieurwissenschaften
    Frau Krebbers
    Tel.: 02261 8196 -6218
    Email: miriam.krebbers(at)fh-koeln.de
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