Die Prüfungsausschüsse sind die für die Organisation der Prüfungen zuständigen Organe der Fakultäten und damit die für die Prüfungsverfahren zuständige Behörde.
Prüfungsausschüsse werden für einzelne Studiengänge oder auf Fakultätsebene gebildet. In ihnen sind die Professorinnen und Professoren, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierenden vertreten, wobei die Gruppe der Professorinnen und Professoren die Mehrheit hat und den Vorsitz führt. Die oder der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Prüfungsausschuss.
Die Prüfungsausschüsse sind insbesondere zuständig für
die Entscheidung über Widersprüche gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen
die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen
die Prüfungsplanung und -terminierung
die Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnung
die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer sowie der Beisitzerinnen und Beisitzer
die Entscheidung über die Zulassung zu Prüfungen
die Entscheidung über die Zulassung zu Diplom(Abschluss-)arbeit und Kolloquium
die Ausgabe der Themen der Diplom(Abschluss-)arbeiten
die Entscheidung über Anträge auf Annullierung von Prüfungen
die Entscheidung über die Anerkennung triftiger Rücktrittsgründe (z.B. wegen Krankheit)
die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen
die Zulassung zum Praxissemester und die Anerkennung von Praxisstellen
Prüfungsausschussvorsitzende
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