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Prüfungsausschüsse

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Die Prüfungsausschüsse sind die für die Organisation der Prüfungen zuständigen Organe der Fakultäten und damit die für die Prüfungsverfahren zuständige Behörde.
Prüfungsausschüsse werden für einzelne Studiengänge oder auf Fakultätsebene gebildet. In ihnen sind die Professorinnen und Professoren, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierenden vertreten, wobei die Gruppe der Professorinnen und Professoren die Mehrheit hat und den Vorsitz führt. Die oder der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Prüfungsausschuss.

Die Prüfungsausschüsse sind insbesondere zuständig für

  • die Entscheidung über Widersprüche gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen

  • die Prüfungsplanung und -terminierung

  • die Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnung

  • die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer sowie der Beisitzerinnen und Beisitzer

  • die Entscheidung über die Zulassung zu Prüfungen

  • die Entscheidung über die Zulassung zu Diplom(Abschluss-)arbeit und Kolloquium

  • die Ausgabe der Themen der Diplom(Abschluss-)arbeiten

  • die Entscheidung über Anträge auf Annullierung von Prüfungen

  • die Entscheidung über die Anerkennung triftiger Rücktrittsgründe (z.B. wegen Krankheit)

  • die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen

  • die Zulassung zum Praxissemester und die Anerkennung von Praxisstellen

Prüfungsausschussvorsitzende Prüfungsausschussvorsitzende

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