Diplomarbeit/Bachelorarbeit/Masterarbeit
Dieser Prüfungsteil besteht aus der Anfertigung einer Abschlussarbeit. Das Thema dieser Arbeit wird vom Prüfungsausschuss individuell ausgegeben, die Arbeit ist dann innerhalb einer vorgegebenen Frist ab vier Wochen bis vier Monaten (unterschiedlich je nach Studiengang und Thema) zu bearbeiten. Die Themenstellung erfolgt durch eine Betreuerin oder einen Betreuer, die oder den sich jede Kandidatin bzw. jeder Kandidat aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren des Studiengangs (Abweichungen hiervon regelt die jeweilige Prüfungsordnung) wählen kann. Die Kandidatinnen und Kandidaten können auch Vorschläge für den Themenbereich ihrer Abschlussarbeit machen. Die Anmeldung erfolgt in dem für Sie zuständigen Studienbüro (siehe Anmeldung und Zulassung zur Prüfung), die Zulassung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
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Fristverlängerung
Die Bearbeitungszeit einer Abschlussarbeit (Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeit) kann ausnahmsweise auf einen vor Ablauf der ursprünglichen Abgabefrist gestellten Antrag hin von der oder dem Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses um bis zu vier Wochen verlängert werden (Achtung: Bei Bachelorarbeiten und in einigen Diplomstudiengängen beträgt die mögliche Verlängerungszeit nur zwei Wochen, bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig in Ihrem Studienbüro!). Die Betreuerin oder der Betreuer der Arbeit soll zu dem Antrag gehört werden. Mit den Unterlagen zur Anmeldung der Diplomarbeit wird Ihnen auch ein Formular für einen Verlängerungsantrag ausgehändigt.
Eine Verlängerung über den in der Prüfungsordnung festgelegten Zeitraum hinaus ist in keinem Fall möglich!
Sollten Sie während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit längerfristig ernsthaft erkranken und reicht deshalb auch die mögliche Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Fertigstellung der Arbeit nicht aus, können Sie von der Bearbeitung zurücktreten. Dieser Rücktritt ist rechtzeitig vor Fristablauf schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten und muss begründet sowie durch Beifügung aussagekräftiger ärztlicher Bescheinigungen belegt werden. Wird der Rücktritt vom Prüfungsausschuss genehmigt, können Sie die Zulassung zur Abschlussarbeit - allerdings nur mit einem neuen Thema - ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen Wiederholungsversuche erneut beantragen.
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Themenrückgabe
Das Thema der Abschlussarbeit kann einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Handelt es sich um eine Wiederholungsprüfung, ist die Themenrückgabe nur zulässig, wenn beim ersten Prüfungsversuch von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde. Die erneute Zulassung zur Abschlussarbeit kann nur mit einem anderen Thema erfolgen.
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Kolloquium
Die meisten Prüfungsordnungen sehen nach der Feststellung des Bestehens der Abschlussarbeit (Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit) als letzten Prüfungsteil eine mündliche Prüfung, das so genannte Kolloquium, vor. Das Kolloquium ergänzt die Abschlussarbeit und wird in aller Regel selbstständig bewertet. Es dient der Feststellung, ob die Kandidatin oder der Kandidat befähigt ist, die Ergebnisse der Abschlussarbeit, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fachübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge mündlich darzustellen und selbstständig zu begründen sowie die Bedeutung des Themas der Arbeit für die Praxis einzuschätzen. Auch soll während des Kolloquiums die vorgelegte Bearbeitung des Themas mit der Kandidatin oder dem Kandidaten erörtert werden. Das Kolloquium wird von den beiden Prüfern der Abschlussarbeit gemeinsam abgenommen und bewertet. Es dauert in der Regel etwa 30 Minuten.
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