Notenspiegel
Sie haben die Möglichkeit, sich über den Prüfungs- und Studierendenservice Online (PSSO) einen Notenspiegel über die erbrachten Leistungen abzurufen. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Angaben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das für Sie zuständige Studienbüro. (Bitte beachten Sie, der Notenspiegel aus PSSO dient nicht zur Vorlage bei anderen Hochschulen. Hierfür beantragen Sie bitte einen gesonderten Notenspiegel in dem für Sie zuständigen Studienbüro.)
Auf Antrag und in Ausnahmefällen, erstellt das für Sie zuständige Studienbüro Ihnen ebenfalls einen Notenspiegel. Bitte teilen Sie Ihrem Studienbüro zur Ausstellung des Notenspiegels mit, für welche Zwecke Sie diesen benötigen (z.B. zur Vorlage bei einer anderen Hochschule oder zur Bewerbung).
nach oben
Studienbescheinigung
Eine Studienbescheinigung (in deutscher oder englischer Sprache), können Sie über den Prüfungs- und Studierendenservice Online (PSSO) abrufen. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Angaben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das für Sie zuständige Studienbüro. In Ausnahmefällen können Sie in dem für Sie zuständigen Studienbüro ebenfalls eine Studienbescheinigung beantragen.
nach oben
Studienverlaufsbescheinigung
Auf schriftlichen Antrag (Eintrag in eine Liste, Brief, E-Mail) stellt das für Sie zuständige Studienbüro zur Vorlage bei ausländischen Behörden oder Hochschulen eine qualifizierte Bescheinigung über die während des Studiums erbrachten Leistungen, den Studienverlauf und den Studienumfang sowie die EG-weite Anerkennung und Einordnung des erzielten Abschlusses aus. Eine gegebenenfalls notwendige Übersetzung der Bescheinigung kann nicht durch das Studienbüro erfolgen, sondern muss in der Regel von einem im Verwendungsstaat zugelassenen Übersetzer erstellt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Studienbüro.
nach oben
Bescheinigung nach § 9 BAföG
Die Bescheinigung nach § 9 BAföG kann direkt im Prüfungs- und Studierendenservice Online (PSSO) abgerufen werden.
nach oben
Vorbeglaubigung
Hochschulurkunden müssen zur Verwendung im Ausland in der Regel von eigens dazu bestimmten Stellen beglaubigt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor einem Auslandsaufenthalt, bei dem Sie die entsprechende Urkunde benötigen (Bachelor-, Diplom- Masterurkunde; Zeugnis über die bestandene Bachelor-, Diplom- oder Masterprüfung), bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Staates, ob ein solches Verfahren gefordert wird. Weitere Informationen finden Sie auch auf den externen Internetseiten der Bezirksregierung Köln. In diesem Fall muss die Fachhochschule Köln die von ihr ausgestellte Urkunde vorbeglaubigen und diese Vorbeglaubigung dann von der Bezirksregierung Köln beglaubigt werden. Einige Staaten fordern darüber hinaus noch eine Überbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln. Vorbeglaubigungen können folgende Personen vornehmen: Frau Roswitha Lievertz (roswitha.lievertz(at)fh-koeln.de) (für den Standort Deutz), Frau Claudia Hesse (claudia.hesse(at)fh-koeln.de) (für den Standort Südstadt) und Frau Miriam Krebbers (miriam.krebbers(at)fh-koeln.de) für den Standort Gummersbach sowie Herr Walter Keens (walter.keens(at)fh-koeln.de).
nach oben
Nachdiplomierung
Absolventen der Fachhochschule Köln und ihrer Vorgängereinrichtungen, denen seinerzeit eine Urkunde über die Verleihung eines Abschlussgrades mit dem Zusatz ("grad.") (Ingenieur (grad.), Betriebswirt (grad.), Übersetzer (grad.) etc.) verliehen worden ist, sind berechtigt, an Stelle der verliehenen Graduierung den entsprechenden Diplomgrad zu führen. Auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 75,- Euro stellt ihnen die Fachhochschule Köln hierüber eine Diplom-Urkunde aus. Bitte wenden Sie sich an das für den Studiengang zuständige Studienbüro.
nach oben
Umdiplomierung zum Diplom-Kaufmann (FH) zur Diplom-Kauffrau (FH) im Studiengang Wirtschaft und Kreditwirtschaft
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Wirtschaft und Kreditwirtschaft der Fachhochschule Köln, die an diesem den akademischen Grad "Betriebswirt/in (grad.)", "Diplom-Betriebswirt/in" oder "Diplom Betriebswirt/in (Fachhochschule)" erlangt haben, wird auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 150,- Euro der akademische Grad "Diplom-Kauffrau (FH)" bzw. "Diplom-Kaufmann (FH)" verliehen. Für die Bearbeitung der Anträge ist Frau Stephanie Wermuth (stephanie.wermuth(at)fh-koeln.de) zuständig.
nach oben
EG-weite Anerkennung der Hochschulabschlüsse
Nach der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21.12.1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (89/48/EWG), sind alle an der Fachhochschule Köln in grundständigen Studiengängen erworbenen Studienabschlüsse im gesamten Raum der EG als Studienabschluss anerkannt und mit dem jeweiligen nationalen Hochschulabschluss gleichgestellt. Voraussetzung für die Anerkennung ist jeweils eine Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren. Lediglich für Abschlüsse auf dem Gebiet der Architektur gilt eine gesonderte Richtlinie vom 10.06.1985, die eine mindestens vierjährige Regelstudienzeit voraussetzt (85/384/EWG), dieses Kriterium wird vom Studiengang Architektur der Fachhochschule Köln erfüllt.
Neben dem Hochschulabschluss sind in vielen Mitgliedsstaaten bei einigen Berufen weitere Berufszulassungskriterien zu erfüllen (z.B. eine bestimmte Dauer der Berufstätigkeit vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, weitere Examina etc.). Bitte erkundigen Sie sich hierüber bei den zuständigen Behörden des Staates, in dem Sie gegebenenfalls eine Berufstätigkeit aufnehmen wollen.
nach oben